Wichtige Hinweise

Krankmeldung

(Es gelten hierfür die Bestimmungen der 'Schulbesuchsordnung' - s. Link "Service".)
Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen:
- schriftlich, telefonisch; E-Mail oder durch persönliche Vorsprache    und
- bis spätestens 8:00 Uhr.

Im Falle der telefonischen Verständigung der Schule, der Verständigung durch E-Mail oder der persönlichen Vorsprache ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Empfehlung: unser Muster für das Entschuldigungsformular unter dem Link:
'Dokumente' - 'Formularservice - Anträge - Erklärungen - Erlaubnisse')

Antrag auf Freistellung

(Es gelten hierfür die Bestimmungen der 'Schulbesuchsordnung' - s. Link "Service".)
Ein Antrag auf Freistellung muss so zeitig wie möglich vor dem geplanten Vorhaben gestellt werden.

Betrifft der Wunsch auf eine Freistellung einzelne Unterrichtsstunden, z.B. bei einem notwendigen Arztbesuch während der Unterrichtszeit, muss ebenso ein Freistellungsantrag vorher rechtzeitig beim Klassenleiter eingereicht werden. Es genügt nicht, wenn z.B. am selben Tag ein "Elternzettel" mitgebracht wird.

Wir haben in unserem Formularservice zwei Muster für Freistellungsanträge eingestellt:
Freistellungsantrag für einen bzw. mehrere Unterrichtstag/e   und   einen Freistellungsantrag für eine stundenweise Freistellung.
Siehe Link: 'Dokumente' - 'Formularservice - Anträge - Erklärungen - Erlaubnisse')

Zugangsdaten für das digitale Notenbuch, LernSax, das Schulnetz

Für Neueinrichtungen, Zurücksetzen der Kennwörter oder ähnliche technische Anfragen und Probleme wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die im 'Internen Bereich' genannten Ansprechpartner!


aktualisiert am 01.08.2022

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