Wichtige Hinweise
Krankmeldung
(Es gelten hierfür die Bestimmungen der 'Schulbesuchsordnung' - s. Link "Service".)
Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert,
die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und
der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen:
- schriftlich, telefonisch; E-Mail oder durch persönliche Vorsprache und
- bis spätestens 8:00 Uhr.
Im Falle der telefonischen Verständigung der Schule, der Verständigung durch E-Mail oder der persönlichen Vorsprache ist
die schriftliche Mitteilung binnen
drei Tagen nachzureichen.
Empfehlung: unser Muster für das Entschuldigungsformular unter dem Link:
'Dokumente' -
'Formularservice - Anträge - Erklärungen - Erlaubnisse')
Antrag auf Freistellung
(Es gelten hierfür die Bestimmungen der 'Schulbesuchsordnung' - s. Link "Service".)
Ein Antrag auf Freistellung muss so zeitig wie möglich vor dem geplanten Vorhaben gestellt werden.
Betrifft der Wunsch auf eine Freistellung
einzelne Unterrichtsstunden, z.B. bei einem notwendigen Arztbesuch während der Unterrichtszeit, muss ebenso ein Freistellungsantrag vorher rechtzeitig beim
Klassenleiter
eingereicht werden. Es genügt nicht, wenn z.B. am selben Tag ein "Elternzettel" mitgebracht wird.
Wir haben in unserem Formularservice zwei Muster für Freistellungsanträge eingestellt:
Freistellungsantrag für einen bzw. mehrere
Unterrichtstag/e und einen Freistellungsantrag für eine stundenweise Freistellung.
Siehe Link: 'Dokumente' -
'Formularservice - Anträge - Erklärungen - Erlaubnisse')
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Für Neueinrichtungen, Zurücksetzen der Kennwörter oder ähnliche technische Anfragen und Probleme wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die im 'Internen Bereich' genannten Ansprechpartner!
aktualisiert am 01.08.2022